Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich:
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (in der Folge: AGB) gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Dienstleistungen (wie Datenbanken, Schulungen), die von der Firma Software SIDOUN GmbH, Itzlinger Hauptstraße 57, 5020 Salzburg im folgenden kurz SIDOUN genannt, erbracht werden. Die AGB sind ein integrierter Bestandteil jedes Vertragsverhältnisses, das mit SIDOUN abgeschlossen wird. Durch die firmenmäßige Fertigung des Angebotes erklärt sich der Vertragspartner ausdrücklich mit der Geltung der AGB einverstanden. Von den AGB abweichende Bedingungen mit einzelnen Vertragspartnern sind nur in schriftlicher Form wirksam. Angebote von SIDOUN sind grundsätzlich freibleibend.
2. Leistungsumfang:
Im Rahmen des Softwareüberlassungsvertrages (Lizenzvertrages) stellt SIDOUN dem Vertragspartner Software zur Verfügung, die im Sinne der Programmbeschreibung und der Benutzeranleitung grundsätzlich brauchbar ist. Der Vertragspartner darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden Hardware, gleichzeitig jedoch nur einmal einsetzen. Für eine mehrfache Benützung ist der Erwerb entsprechender Lizenzen notwendig. Eine Weitergabe des Programms ist nur mit Zustimmung von SIDOUN möglich. Für die Bereitstellung der geeigneten Hardware und des Betriebssystems ist der Vertragspartner verantwortlich. Aktualisierungen des Programms werden nur bei Abschluss eines entsprechenden Vertrages zur Verfügung gestellt.
3. Zahlungen:
Alle Preise verstehen sich exklusive österreichischer Mehrwertsteuer zuzüglich Versandkostenanteil. Die Bezahlung hat prompt bei Lieferung zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten.
4. Lieferung:
Bestellte Waren werden so schnell als möglich ausgeliefert. Liefertermine werden ungefähr angegeben, ein bestimmter Fixtermin wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. Eigentumsvorbehalt:
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SIDOUN.
6. Gewährleistung:
Die Gewährleistungsfrist beträgt 6 Monate. Mängelrügen sind innerhalb von 4 Wochen nach Übergabe schriftlich an SIDOUN zu entrichten. Der Vertragspartner hat einen allfälligen Mangel genau zu beschreiben. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Vertragspartner SIDOUN alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. SIDOUN übernimmt keinerlei Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäßer Bedienung, auf Hardware oder Systemfehler beruhen.
7. Haftung:
SIDOUN haftet für alle Schäden sofern ihr Vorsatz nachgewiesen werden kann, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte und grobe Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
8. Urheberrecht und Nutzung:
Alle Urheberrechte an den vereinbarten Leistungen stehen SIDOUN bzw. dem Softwarehersteller zu. Der Vertragspartner erhält ausschließlich das Recht, die Software nach Bezahlung des vereinbarten Entgelts ausschließlich zu eigenen Zwecken, nur für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Lizenzen zu verwenden. Durch den Vertrag wird lediglich eine Werknutzungsbewilligung erworben. Eine Verbreitung durch den Vertragspartner ist gemäß Urheberrechtsgesetz ausgeschlossen.
9. Lizenzvertrag:
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen gesonderten Software-Lizenzvertrag, der die Nutzungsbedingungen und die Gewährleistung der Software mit dem Softwarehersteller beschreibt, abzuschließen.
10. Dienstleistungen:
Bei sonstiger Dienstleistung wie ZB Installation, Updates u. ä. erbringt SIDOUN alle vereinbarten Leistungen in dem Ausmaß, wie unter den vom Vertragspartner beigestellten technischen Voraussetzungen möglich ist.
11. Schulungen und Seminare:
Die Anmeldung zu Schulungen und Seminaren erfolgt mittels schriftlicher Anmeldebestätigung, die firmenmäßig unterfertigt an SIDOUN zu übersenden ist. Eine Übersendung auf elektronischem Weg, kann vereinbart werden. Der gesamte Rechnungsbetrag ist vor Veranstaltungsbeginn zu überweisen. Eine Abmeldung der Teilnahme kann bis zu 10 Tage vor dem vorgesehenen Termin schriftlich ohne Verrechnung von Stornogebühren erfolgen. Nach diesem Zeitpunkt wir eine Stornogebühr in Höhe von 30% der Seminarkosten verrechnet. SIDOUN behält sich vor, Schulungen bei geringer Teilnehmeranzahl bzw. aus anderen wichtigen Gründen zu verschieben. Kann eine solche Schulung, aus welchen Gründen immer nach zwei Ersatzterminen nicht stattfinden, wird sie abgesetzt und die Teilnahmegebühr gutgeschrieben.
12. Datenschutz:
SIDOUN verpflichtet ihre Mitarbeiter die Bestimmungen gemäß §15 Datenschutzgesetz 2000 einzuhalten.
13. Sonstiges:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird hierdurch der übrige Inhalt dieses Vertrages nicht berührt.
14. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht:
Der Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Salzburg. Soweit nichts anderes vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen ausschließlich nach österreichischem Recht, auch dann, wenn der Auftrag im Ausland durchgeführt wird.